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Zuschüsse durch Kassen



ENDLICH AUFATMEN ist von vielen Krankenkassen als wichtiges Angebot im Rahmen von PrŠventionsma§nahmen nach §20 SGB V (Sozialgesetzbuch) anerkannt. Unser Angebot wurde von diesen Kassen geprŸft und es wurde festgestellt, dass der Kurs die entsprechenden QualitŠtsanforderungen erfŸllt.

Für die Kursteilnehmer hat das den positiven Effekt, dass diese Kassen einen Zuschuss von bis zu 75 Euro zur Kursgebühr zahlen. Einige Kassen zahlen sogar höhere Beträge. Fragen Sie bei Bedarf bei Ihrer Kasse nach. Viele Kassen nehmen ein Einzelfallentscheidung vor, auch wenn es keine pauschale Kostenzusage gibt.
Eine Teilnehmerbescheinigung erhalten Sie am Ende des Kurses automatisch

Diese Kassen haben bisher eine Kostenzusage gegeben:


 
  • Alle Betriebskrankenkassen (BKK) Homepage der BKK-Datenbank*
  • Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Stade
  • KKH (Die Kaufmännische) Hamburg
  • AOK Stade

Wenn Ihre Kasse nicht genannt ist fragen Sie bitte dort direkt, ob ein Bezuschussung nach § 20 Sozialgesetzbuch und/ oder im Einzelfall möglich ist. Wir stellen den Kassen bei Bedarf die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.

Nutzen Sie die Chance, bei Ihren Kassen eine Einzelfallentscheidung zu erwirken, damit Sie sich nicht gegenüber anderen Kassen schlechter stellen.


 



* Mitglieder einer Betriebskrankenkasse können den Kurs ohne Hypnose buchen (da er sonst nicht bezuschusst wird) und zahlen € 175. (Mehr Infos hier)