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Zuschüsse
durch Kassen
ENDLICH AUFATMEN ist von vielen
Krankenkassen als wichtiges Angebot im Rahmen von PrŠventionsma§nahmen
nach §20 SGB V (Sozialgesetzbuch) anerkannt. Unser Angebot wurde von
diesen Kassen geprŸft und es wurde festgestellt, dass der Kurs die entsprechenden
QualitŠtsanforderungen erfŸllt.
Für die Kursteilnehmer hat das
den positiven Effekt, dass diese Kassen einen Zuschuss von bis zu
75 Euro zur Kursgebühr zahlen. Einige Kassen zahlen sogar höhere Beträge.
Fragen Sie bei Bedarf bei Ihrer Kasse nach. Viele Kassen nehmen ein Einzelfallentscheidung vor, auch wenn es keine pauschale Kostenzusage gibt.
Eine Teilnehmerbescheinigung erhalten Sie am Ende
des Kurses automatisch
Diese
Kassen haben bisher eine
Kostenzusage gegeben:
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- Alle
Betriebskrankenkassen (BKK) Homepage
der BKK-Datenbank*
- Deutsche
Angestellten Krankenkasse (DAK)
Stade
- KKH
(Die Kaufmännische) Hamburg
- AOK
Stade
Wenn
Ihre Kasse nicht genannt ist fragen Sie bitte dort direkt, ob ein Bezuschussung
nach § 20 Sozialgesetzbuch und/ oder im Einzelfall möglich ist.
Wir
stellen den Kassen bei Bedarf die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
Nutzen Sie die Chance, bei Ihren Kassen eine Einzelfallentscheidung zu erwirken, damit Sie sich nicht gegenüber anderen Kassen schlechter stellen.
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