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Sonderregelung für Betriebskrankenkassen

Mitglieder einer Betriebskrankenkasse können den Kurs ohne Hypnose buchen (da er sonst nicht bezuschusst wird) und zahlen €175.


Die Sonderreglung bedeutet für BKK-Versicherte folgendes:


 
  • Sie buchen die Kurs erst einmal ohne die abschließende Hypnose.
  • Als Sonderleistung (sozusagen als "private Zusatzleistung") sagen Sie uns zu Beginn des Kurses, dass Sie an der Hypnose teilnehmen möchten. Sie zahlen dann 20 Euro für die abschließende Hypnose. Über diesen Betrag erhalten Sie dann keine Quittung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
  • Sie nehmen (wenn Sie das wünschen) ganz normal an der Hypnose teil.

 


Warum ist das so kompliziert?

Der Bundesverband der Betriebkrankenkassen zertifiziert die Nichtraucher-Kurse zentral. Nach deren Richtlinie ist die Hypnose keine Leistung, die im Rahmen der Gesundheitsfürsorge bezuschusst wird. Dabei spielt es keine Rolle, dass andere Kassen hier Hypnose anerkennen und die Betriebskrankenkassen im Rahmen einer Psychotherapie Hypnose zahlen.

Im Sinne unserer Kursteilnehmer wählen wir diesen formalen Weg, um Ihnen weiterhin eine Bezuschussung durch Ihre Betriebskrankenkasse zu ermöglichen.